Stopfpilz

Mrz 23, 2021

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Stopfpilze

Nachbarn sind sich ja bekanntlich nicht immer wohlgesonnen. So auch in diesem Fall: Einer hatte den anderen über den Maschendrahtzaun hinweg, vor Zeugen, als “Hohlköpfigen Stopfpilz” bezeichnet. Der so Gescholtene zog vor Gericht. 
Er klagte auf ein Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000.- Seine Rechtsschutzversicherung erklärte die Übernahme der Verfahrenskosten. Der Kläger konnte bei dem Rechtsstreit also nur gewinnen.

 

Stopfpilz ist eine Beleidigung

Auch die Richterin sah den “Hohlköpfigen Stopfpilz” durchaus als Beleidigung an. Sie wies in der Verhandlung aber darauf hin, dass sie die Klage abweisen werde, weil die Forderung völlig überzogen sei. Der Kläger könne evtl. eine neue Klage einreichen, mit einer realistischen Forderung.

  • Vor diesem Hintergrund einigten sich die Parteien nach kurzer Diskussion auf einen Kompromiss:
    Der Beklagte zahlt dem Beleidigten ein Schmerzensgeld in Höhe von € 600.-.
  • Der Kläger trägt die gesamten Verfahrenskosten.
  • Der Streitwert wird auf € 20.000 festgesetzt. Da der Kläger ja versichert war, fiel es ihm nicht sonderlich schwer, diesem Vergleich zuzustimmen.

Alle freuten sich über das Ergebnis:

  • Die Richterin, weil sie den Fall so flott vom Tisch hatte.
  • Die Anwälte, weil sie auf den ohnehin schon gehaltvollen Streitwert noch jeder eine zusätzliche Vergleichsgebühr obendrauf bekamen.
  • Der Kläger, weil er ja doch noch € 600.- für seine Schmerzen bekam.
  • Und der Beklagte, weil er nun weiß, wievie ein “Hohlköpfiger Stopfpilz” kostet. Man gönnt sich ja sonst nichts, mag Letzterer sicher gedacht haben.
Stopfpilze
Doch das dicke Ende kam nach:

Die Rechtsschutzversicherung wies ihren  Versicherten höflich, aber bestimmt auf das Kleingedruckte in der Police hin. Darin stand, dass der Versicherungsnehmer keinem Vergleich zustimmen darf, ohne zuvor das Einverständnis der Versicherung eingeholt zu haben. Sie erstattete ihm im Ergebnis denn auch nur die Kosten, die bei einem Streitwert in Höhe des erzielten Vergleiches angefallen wären.
Der Kläger blieb auf den restlichen Verfahrenskosten in Höhe von ca. € 8000.- sitzen.

Der Clou an dem Ganzen:

Alle Beteiligten – bis auf einen – wussten offenbar um das Kleingedruckte und seine möglichen Folgen. Sie handelten entsprechend. Nur der Kläger selbst tappte ahnungslos in Justitias Falle.

Kleine Anregung also: Bevor Sie Ihren Nachbarn verklagen, weil er Sie als  Unverschämten Rübling oder so bezeichnet hat, lesen Sie zuvor das Kleingedruckte in Ihrer Rechtsschutzpolice.

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